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Thema:
-----> Pflege und Erbstreitigkeiten
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Kai Klindt, Journalist, Pflegefachkraft und Gerontologe, schreibt in einem Newsletter von "senioren-ratgeber.de" folgendes:
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Lieber Herr Körbächer,
vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen:
Ab heute hat unser Newsletter einen neuen Auftritt.
Künftig geht es an dieser Stelle um Pflege und Geld.
Denn Pflege in der Familie ist nicht nur körperlich und psychisch eine Herausforderung, sondern (immer häufiger) auch finanziell.
Ich finde, das darf nicht sein.
Unser Newsletter soll Sie durch das Dickicht von Sozialrecht und Kassenleistungen lotsen, damit Ihr Pflegealltag möglichst nicht von Geldsorgen überschattet wird.
Und damit zu unserem ersten Thema.
Als unser pflege-bedürftiger Nachbar im Alter von 82 Jahren starb, war der Fall klar.
Er hatte ein Testament aufgesetzt, in dem er seine überschaubaren Ersparnisse einem gemeinnützigen Verein vermachte, der sich um obdachlose Menschen kümmert.
Unser Nachbar hatte keine Angehörigen mehr, für die Pflege hatte ein ambulanter Dienst gesorgt, niemand stellte Ansprüche auf sein Erbe oder fühlte sich zurückgesetzt.
In vielen Fällen aber läuft es ganz anders.
Ihr sei nichts Menschliches fremd, hat Dr. Stephanie Herzog unserer Autorin Silke Becker gleich zu Beginn des Interviews erzählt.
Herzog ist Juristin und Fachanwältin für Erbrecht, sie hat in mehr als 20 Berufsjahren so einiges erlebt.
Erbstreitigkeiten können Familien zerreißen und Geschwister, die sich ein halbes Leben lang bestens verstanden haben, zu unversöhnlichen Feinden machen.
Heftig kann der Zank ums Erbe auch werden, wenn die oder der Verstorbene in der Familie gepflegt wurde, beobachtet Herzog.
Wer Angehörige pflegt, tritt oft im Job kürzer oder muss den Beruf ganz aufgeben.
Man verzichtet vielleicht auf Hobbys, auf Treffen mit Freunden, auf Reisen, man kennt gar über Jahre keinen erholsamen Schlaf mehr.
Ist es daher nicht nur gerecht, wenn man beim Erbe bessergestellt ist als Familienmitglieder, die sich rausgehalten haben ?
Die Antwort ist komplizierter (und länger), als Sie und ich vielleicht meinen.
Welche Handhabe das Erbrecht bietet, um beispielsweise den Geldwert der Pflege zu bemessen, und wie man Krach in der Familie vermeidet, hat unsere Autorin für Sie aufgeschrieben.
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Ihr Kai Klindt
Hier ist der Linbk zu diesem Artikel:
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https://www.apotheken-umschau.de/pflege ... 27611.html
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michaelkoerbaecher
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