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Bei diesem Thema stellen sich die folgenden Fragen:
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Was ist das Entlastungsbudget ?
Wie lässt sich das Entlastungsbudget nutzen ?
Ab wann kann man die Verhinderungspflege nutzen ?
Wieviel wird bezahlt, wenn jemand einspringt ?
Wird Pflegegeld weitergezahlt, wenn Angehörige in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sind ?
Wie kommt man an Leistungen aus dem Entlastungsbudget ?
Hat das Entlastungsbudget etwas mit dem Entlastungsbetrag zu tun ?
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In einem extra Infokonzept werden diese Fragen von mir beantwortet, welches ich in einem Online-Ordner zum Herunterladen bereitgestellt habe.
Den Link zum Herunterladen erhalten Sie von mir gerne kostenlos.
Senden Sie mir eine E-Mail an die folgende E-Mailadresse, wenn Sie diesen Link zum Herunterladen dieses Infokonzeptes haben möchten an:
alltagshilfe@michaelkoerbaecher.com
Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie in der Region Gießen oder in Marburg und Umgebung die Alltags- und Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, damit ich Ihnen den entsprechenden Link für die richtige Region senden kann.
AlltagshelferInnen können auch in Alten- und Pflegeheime kommen und dort Alltagshilfe leisten.
Lassen Sie sich hierzu gesondert von mir beraten.
Was bedeutet das Entlastungsbudget in der Pflege ?
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michaelkoerbaecher
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